
AG Richtlinien aus eine der vier KI Sounding Board AGs entstanden
zwischen Februar und Juni mehrere Treffen im 2-Wochen Takt (BigBlueButton / WebEx)
4 - 9 Sitzungteilnehmer aus allen Statusgruppen
erster Post im asynchroner Kommunikationskanal #ai-guidelines:medienhaus.udk-berlin.de (offen, derzeit 15 Mitglieder) am 19.2.
mehrere Dokumente im board.udk.digital entstanden
reine HI ("human intelligence")
kein ofizielles Dokument
Juni 2026: auf ResearchGate als pre-print veröffentlicht (DOI: 10.13140/RG.2.2.29796.54400)
einige Punkte als Basis (Autonomie, Schadenminimierung u.s.w.) für ofizielle Leitlinien UdKs
"KI-Systeme dürfen menschliche künstlerische Autorschaft unterstützen, aber nicht ersetzen."
Studierende legen den Einsatz von KI offen, wenn er über rein redaktionelle Hilfen — etwa Rechtschreib-, Grammatik- oder Stilkorrektur sowie Übersetzung — hinausgeht und Inhalt, Argumentation, Analyse, Gestaltung oder andere wesentliche Elemente einer Arbeit beeinflusst.
Für wissenschaftliche Arbeiten werden dabei das eingesetzte System sowie Zweck und Umfang der Nutzung nachvollziehbar angegeben.
Unabhängig davon gelten für veröffentlichte KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte die gesetzlichen Transparenzpflichten, insbesondere Art. 50 der EU-KI-Verordnung — etwa bei Deepfakes oder KI-generierten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
"KI soll nicht nur als Werkzeug, sondern auch als Gegenstand künstlerischer und wissenschaftlicher Untersuchung verstanden werden."
"Nicht offengelegte KI-Nutzung kann einen Verstoß gegen wissenschaftliche Redlichkeit darstellen."
"Die Verantwortung für Inhalte, Entscheidungen und rechtliche Folgen liegt stets bei den handelnden Personen."